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Anwaltverein

Interessensvertretung


Der Deutsche Anwaltverein (DAV) ist der Interessenvertreter der Deutschen Anwaltschaft.

 

Darüber hinaus bietet er den Mitgliedern der örtlichen Anwaltvereine Fortbildung, Information, Kommunikation und Service.

 

Zweck des DAV ist nach seiner Satzung die Wahrung, Pflege und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Anwaltschaft einschließlich des Anwaltsnotariats.