Miet- & Wohn-eigentumsrecht

Anwalt Ihres Vertrauens


Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht regelt alle rechtlichen Beziehungen zwischen dem Mieter und dem Vermieter bzw. zwischen den Eigentümern von Wohnungen. Hierzu gehört:

  • die Begründung und Beendigung von Mietverhältnissen
  • Einhaltung der Kündigungsfristen
  • Prüfung der Kündigungsgründe
  • Mietminderung wegen Mängeln
  • Prüfung der Betriebskostenabrechnung
  • Prüfung der Heizkostenabrechnung
  • Räumungsklagen
  • Prüfung und Durchsetzung der Beschlüsse einer Eigentümergemeinschaft
  • Vertretung einer Eigentümergemeinschaft gegenüber Mitgliedern oder außenstehenden Dritten

 

Sie haben ein rechtliches Anliegen im Bereich Miet- und Wohneigentumsrecht?

 

Rechtsanwalt Jörg Schläbe steht Ihnen gerne zur Verfügung.

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Grundsätzliches zum Mietvertrag
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Rechtsnachfolge im Mietvertrag
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Strafrecht

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Das Strafrecht umfasst im Rechtssystem diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden.

 

Sie haben ein rechtliches Anliegen im Bereich Strafrecht?

 

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Zivilrecht

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Das Zivilrecht behandelt alle Rechtsbeziehungen von natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts untereinander. Die Gleichrangigkeit zwischen den Privaten ist das wesentliche Abgrenzungsmerkmal zum Öffentlichen Recht und dem Strafrecht, die durch das Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürger gekennzeichnet sind.

 

Sie haben ein rechtliches Anliegen im Bereich Zivilrecht?

 

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VerkehrsRecht

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Zum Verkehrsrecht gehören alle rechtlichen Beziehungen in und um den Straßenverkehr. Zu unterscheiden ist Zivil- und Strafverkehrsrecht. 

 

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Arbeitsrecht

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Das Arbeitsrecht regelt sämtliche rechtliche Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hierzu gehört:

  • Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Gestaltung der Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag wie
    • Entlohnung
    • Arbeitszeit
    • Arbeitsort
  • Anrechnung von Betriebszugehörigkeiten
  • Pflichtverletzungen und deren Ahndung
  • Arbeitnehmererfindungen und deren Entlohnung

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